Die Daten, die ich sammelte, werd ich nicht los

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14,5 Millionen Euro sollte die Deutsche Wohnen SE ursprünglich für einen Datenschutzverstoß zahlen. Hintergrund war nicht nur die massenhafte Speicherung von personenbezogenen Daten, sondern insbesondere auch das Fehlen eines Löschkonzeptes und dessen Umsetzung. Da nicht klar ist, ob die Fehler der Unternehmensführung zugerechnet werden können, beschäftigt der Fall jetzt den Europäischen Gerichtshof (EUGH). Die Deutsche Wohnen SE konnte selbst nach Aufforderung durch die Berliner Datenschutzbeauftragte im Jahr 2017 bis zum Jahr 2019 die Verstöße nicht abstellen.

Daran zeigt sich, dass schon bei der Datensammlung die Löschung der Daten mitgedacht und initiiert werden muss.

Jeder Grund für eine Datensammlung hat ein Verfallsdatum. Werden Grund, Zeitpunkt des Wegfalls des Grundes und damit Löschzeitpunkt und Löschverfahren nicht am Anfang dokumentiert und in Gang gesetzt, ist dies später kaum noch nachholbar. Insbesondere bei großen Datenmengen. Passgenaue Löschfristen und Löschverfahren sind daher essentielle Punkte eines jedes Datenschutzkonzeptes.